Verrückt. Beerig. Bayrisch.
Hofis Tickets Erlebnispark9–18 Uhr Anfahrt

Parkordnung

Herzlich Willkommen

Hofis Erlebnispark ist ein Ort voller Abenteuer, Genuss und unvergesslicher Erlebnisse für kleine und große Entdecker.

Freuen Sie sich auf zahlreiche Attraktionen, spannende Indoor-Spielplätze, vielfältige Gastronomie und liebevoll gestaltete Shoppingmöglichkeiten.

Die nachfolgenden Regeln gelten auf unserem gesamten Parkgelände (Park und Parkplätze) und wir bitten diese zu beachten.

1. Parken

1.1 Mit dem Abstellen Ihres Fahrzeugs auf unseren Parkplätzen wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet.

1.2 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

1.3 Die Einfahrt und das Abstellen ist nur für PKW und Kombi-Fahrzeuge ohne Anhänger gestattet. Größere Fahrzeuge, wie Busse, haben eigene Abstellflächen.

1.4 Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Aufsichtspersonen auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkfläche ab.

1.5 Achten Sie bitte beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind.

1.6 Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug, insbesondere solche, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte oder Diebstahl. Wir empfehlen keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.

1.7 Sie sind verpflichtet, aufgetretene Schäden an Ihrem Fahrzeug unserer Geschäftsleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen.

1.8 Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen parken und dadurch den Verkehr stark behindern oder Sie das Fahrzeug zweckwidrig parken, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.

1.9 Es dürfen keine Tiere im Auto zurückgelassen werden.

2. Eintritt

2.1 Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden.

2.2 Kinder, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer volljährigen Aufsichtsperson zutrittsberechtigt. Für Sonderveranstaltungen können höhere Altersgrenzen gelten.

2.3 Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

2.4 Die Tageseintrittskarten sind nur zum einmaligen Zutritt während der laufenden Saison gültig. Datierte Karten sind nur am vermerkten Datum gültig.

2.5 Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Ein Wiedereintritt ist nur mit gültigem Handstempel möglich.

2.6 Unsere Eintrittspreise sind Inklusivpreise und beinhalten die beliebig häufige Benutzung aller in Betrieb befindlichen Attraktionen, Spielplätze und Shows.

2.7 Die Mehrwertsteuer ist im Eintrittspreis enthalten. Verschiedene Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. 

2.8 Der Verkauf von Gutscheinen, Eintritts- oder Ehrenkarten ist weder auf dem Gelände des Parks noch auf dem Parkplatz gestattet.

2.9 Jahreskarten berechtigen die auf die Karte eingetragene Person, den Park jederzeit während der regulären Öffnungszeiten zu betreten. Die Weitergabe der Jahreskarte ist ein Betrug und wird zur Anzeige gebracht.

2.9.1 Von der Jahreskarte ausgenommen sind Tage, an denen der Park ausgebucht ist oder mehrtägige Events, bei denen ebendiese Gefahr besteht. In letzteren Fällen ist der Anbieter jedoch verpflichtet, mindestens eine Reservierungsmöglichkeit für einen Tag bereitzustellen.

2.9.2 Für separate Veranstaltungen, die nicht Teil des normalen Parkbetriebs sind – wie z. B. Konzerte auf dem Parkgelände, Events Dritter, private Firmenfeiern oder ähnliche Anlässe – gilt die Jahreskarte nicht. Diese Veranstaltungen sind daran erkennbar, dass sie allgemein nicht, oder gut wahrnehmbar als Ausnahme, bei den regulären Parköffnungszeiten angegeben werden.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und Besucherkontrollen

3.1 Den Anordnungen der Mitarbeitenden und anderer zur Ausübung des Hausrechtes befugter Personen wie des Sicherheitsdienstes ist im eigenen Interesse immer Folge zu leisten.

3.2 Die Gäste sind aufgefordert, sich allen anderen gegenüber stets rücksichts- und respektvoll zu verhalten. Bei allen Verstößen gegen die Parkordnung, Störungen der Ordnung, ungebührlichem Verhalten, Beeinträchtigungen anderer, Gewalt, verbalen Ausfällen jeglicher Art sowie mutwilligen Beschädigungen von Anlagen und Einrichtungen können Besucher ohne Ausgleich vom Gelände verwiesen werden.

3.3 Im Interesse der Erhaltung der Parkanlagen für alle Gäste dürfen die Besucher die Wege und Plätze nicht verlassen. Das Betreten von gekennzeichneten Bühnen- und Versorgungsbereichen ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überklettert oder überstiegen werden.

3.4 Das Tragen von angemessener Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. Bei einzelnen Attraktionen ist geschlossenes Schuhwerk erforderlich.

3.5 Besucher mit Bekleidungen, die Verwechslungsgefahr mit Mitarbeitenden oder Darstellern und Darstellerinnen von Hofis Erlebnispark auslösen könnten sowie Besucher mit Bekleidungen, Schminkgestaltungen oder Tätowierungen, an denen andere Gäste, insbesondere Kinder, Anstoß nehmen könnten, können ohne Ausgleich vom Gelände verwiesen werden. Masken und vollständige Gesichtsverhüllungen sind untersagt.

3.6 Essen und Trinken sind in den Attraktionen und in den Indoorshows untersagt.

3.7 Die Brandschutz-Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer.

3.8 Hofis Erlebnispark ist rauchfrei. Außerhalb der gekennzeichneten Raucherinseln ist das Rauchen - auch von E-Zigaretten - nicht erlaubt.

3.9 Das Grillen ist auf dem gesamten Parkgelände nicht gestattet. Das Mitbringen von Grill- und Kochgeräten ist ebenfalls nicht gestattet.

3.10 Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Lautsprechersysteme, Hupen, Megafone oder ähnliche Instrumente dürfen nicht mitgenommen oder betrieben werden.

3.11 Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste ist das Mitführen und die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern, Laufrädern und ähnlichen motorisierten und unmotorisierten Geräten auf dem Parkgelände nicht gestattet.

3.12 Das Mitbringen oder der Betrieb von Drohnen, ferngesteuertem Spielzeug oder ähnlichen Geräten ist nicht gestattet. Ebenso verboten ist das Mitbringen von sogenannten „Hacking-Gadgets“ oder ähnlichen Geräten, die zum unberechtigten Abfangen, Ausspähen oder Manipulieren von Daten geeignet sind.

3.13 Sperrige und besonders große Gegenstände, wie z.B. große Koffer, dürfen nicht mitgenommen werden.

3.14 Jeder Gast, der Hofis Erlebnispark betreten möchte, stimmt im eigenen Sicherheitsinteresse freiwillig und ausdrücklich einer möglichen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Parks zu. Diese Kontrollen dienen dazu festzustellen, ob einzelnen Personen aufgrund von mitgeführten verbotenen oder gefährlichen Gegenständen oder aufgrund von Alkohol- oder Rauschmittelkonsum für sich und andere eine Gefahr darstellen. Diese Zustimmung umfasst die Durchsuchung von Kleidung und mitgeführten Behältnissen.

3.15 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder potenziell gefährlichen Gegenständen (Beispiele: Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe, Feuerwerkskörper, Glasflaschen, Laserpointer etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet, ebenso wenig das Tragen, Verwenden und Mitsichführen von rassistischen, fremdenfeindlichen, verfassungsfeindlichen, jedwede Art diskriminierenden oder Gewalt verherrlichenden Gegenständen sowie entsprechendes Verhalten jeder Art. Gleiches gilt für Waffenattrappen.

3.16 Das Mitbringen von Alkohol oder Rauschmitteln (inkl. Cannabis) ist nicht gestattet. Der Sicherheitsdienst ist beim Zutritt und im Park berechtigt, Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen von Personen durchzuführen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise verdächtig sind, nach dieser Parkordnung untersagte Gegenstände mit sich zu führen. Diese Gegenstände können sichergestellt werden. Wer seine Zustimmung zu einer solchen Kontrolle oder zur Abgabe von verbotenen Gegenständen verweigert, verwirkt entschädigungslos sein Zutrittsrecht oder muss den Park unverzüglich verlassen.

3.17 Personen, die unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss stehen, untersagte Gegenstände mitbringen oder die gegen die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen unter Ziffer 3 verstoßen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder können vom Parkgelände ohne Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des gezahlten Eintritts verwiesen werden.

3.18 Jeder Diebstahl, auch jeder Versuch, wird zur Anzeige gebracht.

3.19 Hunde, ausgenommen gefährliche Hunde, sind willkommen, müssen aber kurz angeleint und immer beaufsichtigt werden. Im Übrigen gilt die Hundeverordnung des Landes Bayern in ihrer aktuellen Fassung. Im Interesse der Hygiene ist es für den Zutritt von Hunden auf das Parkgelände Voraussetzung, dass ihre Besitzer eine Vorrichtung zur Beseitigung von Hundekot mit sich führen.

3.19.1 Zu Show-Vorführungen, Fahrgeschäften, Spielplätzen und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt.

3.19.2 Andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

4. Benutzung der Attraktionen und Einrichtungen in Hofis Erlebnispark

4.1 Die in Betrieb befindlichen Einrichtungen im Freizeitpark (Fahrgeschäfte, Shows, sonstige Attraktionen) stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung (Sicherheitshinweise) und Zweckbestimmung während ihrer jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung.

4.2 Alle Sicherheitsvorschriften, die am Eingang zu den Einrichtungen angeschlagen sind sowie die Anweisungen der Mitarbeitenden sind stets einzuhalten und die Sicherheitsvorrichtungen der jeweiligen Einrichtung sind zu nutzen. Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung über alle Warnhinweise, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvorrichtungen zu informieren, und sich von der eigenen körperlichen Verfassung zu überzeugen. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt daher eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.

4.3 Hofis Erlebnispark ist berechtigt, einzelne Personen sachbegründet (z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus oder körperlicher oder geistiger Einschränkungen) von der Nutzung einzelner Einrichtungen zum Schutz ihrer Gesundheit und zu ihrer eigenen Sicherheit auszuschließen.

4.4 Die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung können von der Öffnungszeit des Parks abweichen.

4.5 Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und andere lose Gegenstände, die auf andere Gäste oder Mitfahrende fallen können, sind abzulegen oder vor der Fahrt sicher zu verstauen. Sicherheitsrisiken wie Schals, lose Kleidung, lange lose Haare und Tücher, die sich in Räder und Achsen verwickeln und dadurch den Träger verletzen oder Fahrzeuge zum Stillstand bringen können, müssen abgelegt oder durch geeignete Maßnahmen wie feste Haarnetze oder eng anliegende Sturmhauben so verstaut werden, dass sie keine Gefahr mehr darstellen.

4.6 Hofis Erlebnispark kann den festen Sitz oder das sichere Verstauen derartiger loser Sicherheitsrisiken nicht prüfen. Für abgelegte oder mitgenommene Gegenstände übernimmt Hofis Erlebnispark keine Haftung. Film- und Fotoaufnahmen sind bei der Benutzung der Fahrgeschäfte aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Ebenso verboten sind dort GoPros und Handy-Kameras während der Fahrt auch bei Verwendung von Brustgurten, Helmkameras und Kamera-Halterungen jeglicher Art.

4.7 In allen Attraktionen und Shows sind Fotoaufnahmen untersagt. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise, Sicherheitshinweise, Bedienungsanleitungen oder Anweisungen der Mitarbeitenden missachten, können Sie von der Benutzung der Attraktion ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen und Warnhinweise, z.B. durch das Mitführen loser Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung, entstehen.

4.8 Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Schnee, Frost, Gewittern und extremen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Weiterhin können Attraktionen und Einrichtungen aus technischen oder organisatorischen Gründen oder wegen TÜV-Prüfungen auch ohne Vorankündigung geschlossen werden. In allen diesen Fällen sowie bei Schließung des gesamten Geländes aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Unterbrechung der Strom- oder Wasserzufuhr, Gewitter und Sturm sowie aufgrund von technischen oder organisatorischen Gründen, welche der Park nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung/Minderung des Eintrittspreises.

4.9 Die Benutzung von Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Warnhinweise und Nutzungsbestimmungen sind zu beachten.

5. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleit- und Aufsichtspersonen von Kindern und Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. Aufsichtspersonen und Eltern tragen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

6. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeitenden zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Gefahren für Leben und Gesundheit. Wir haften nicht für Gegenstände, die mitgebracht werden, die Mitarbeitenden im Park übergeben werden oder im Park abgelegt werden.

7. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes am Haupteingang. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

8. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen sowie Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen und Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände, dem Parkplatz und innerhalb der Gebäude und Fahrgeschäften etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.

9. Fotos und Videos

9.1 Hofis Erlebnispark ist als großflächige Versammlungs- und Vergnügungsstätte im Sinne des § 4 Abs.1 Satz 2 Ziffer 1 BDSG videoüberwacht. Alle Zugänge zum Gelände sind mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet, die auf die Videoüberwachung hinweisen. Die Sicherheit und der Schutz der Besucher, der Mitarbeitenden und der Anlagen gelten dabei als ein besonders wichtiges Interesse. Diese zuvor genannten Zwecke und Interessen sind gleichzeitig auch die Grundlage für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Videoüberwachung findet ohne Ton statt. Die aufgezeichneten Daten werden keiner bestimmten Person zugeordnet, können aber personenbezogene Daten in Form von Aufnahmen von natürlichen Personen beinhalten. Auch besondere Kategorien von Personen, wie z.B. Minderjährige oder Personen mit Behinderungen, können Gegenstand der Videoaufnahmen sein.

9.2 Alle Aufnahmen werden in der Regel für maximal 72 Stunden gespeichert. Eine längere Speicherdauer erfolgt nur, sofern dies zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung von Straftaten im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten und zu unserem DSGVO-Beauftragten erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter www.hofis.com.

9.3 Auf dem Gelände werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche und Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche oder sprechen Sie unsere Mitarbeitenden an. Wir behalten uns das Recht vor, Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen ohne gesonderte Vergütung anzufertigen, zu senden oder senden zu lassen, Aufzeichnungen herzustellen und diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen bzw. (auch kommerziell) zu nutzen – unabhängig von der Übertragungs- oder Speichertechnik, insbesondere in audiovisuellen, digitalen, gedruckten oder sonstigen bestehenden oder zukünftigen Medien- und Nutzungsformen.

9.4 Private Foto- und Filmaufnahmen sind unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Persönlichkeitsrechte Dritter, erlaubt, soweit andere Gäste weder beeinträchtigt noch gestört werden. Aufnahmen jeglicher Art mit kommerzieller Absicht erfordern eine vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung.

9.5 In Hofis Erlebnispark werden an ausgewählten Attraktionen während der Fahrt Fotos und Videos erstellt, die Sie im Ausgangsbereich als Souvenir erwerben können. Mit der Nutzung dieser Attraktionen erklären Sie sich mit der unentgeltlichen Aufnahme sowie der kurzzeitigen Speicherung und Anzeige auf Monitoren einverstanden. Alle betroffenen Bereiche sind im Eingang deutlich gekennzeichnet. Nicht gekaufte Bilder werden automatisch am Ende des Kalendertages gelöscht.

10. Hausrecht und Schlussbestimmungen

10.1 Hofis Erlebnispark ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Parkplatzordnung verstoßen, den Zugang zu verweigern bzw. vom Parkgelände zu verweisen. Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht nicht, auch nicht teilweise.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Parkordnung und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

10.3 Mit Betreten des Parks erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auf www.hofis.com), die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) des Parks (auf www.hofis.com) sowie die Sicherheitshinweise an den Attraktionen als verbindlich an. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß und sind von allen Besuchern einzuhalten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß in Hofis Erlebnispark!

Dasing, 27.03.2026

English:

PROPERTY RULES (Park Regulations)

Welcome to Hofis Erlebnispark

Hofis Erlebnispark is a place full of adventure, enjoyment, and unforgettable experiences for explorers of all ages.

Look forward to numerous attractions, exciting indoor playgrounds, diverse gastronomy, and charming shopping opportunities.

The following rules apply to our entire property (park and parking areas), and we kindly ask you to read them and act accordingly.

1. Parking

1.1 By parking your vehicle in our parking areas, no custody or security relationship is established.

1.2 The rules and signs of the German Road Traffic Regulations (StVO) apply to our parking areas.

1.3 Entry and parking are only permitted for cars and station wagons without trailers. Oversized vehicles, including buses, must use the designated parking zones.

1.4 To ensure smooth traffic flow, the instructions of our parking staff must be strictly followed. Please park your vehicle only within the designated parking spaces.

1.5 When leaving your car, please ensure that doors, trunk, windows, and sunroof are closed.

1.6 We are not liable for damage to your vehicle, especially that caused by force majeure, damage caused by third parties, or theft. We recommend not leaving any valuables in the vehicle.

1.7 You are obliged to report any damage to your vehicle to our management immediately and, in any case, before leaving the parking area.

1.8 If you park your vehicle outside the designated areas, causing a significant obstruction, or if you use the parking space for purposes other than intended, we will have the vehicle towed at your risk and expense.

1.9 No animals may be left inside the vehicle.

2. Admission

2.1 The theme park grounds may only be entered with valid tickets at the designated entrances.

2.2 Children who have not completed their 14th year of age are only entitled to admission when accompanied by an adult supervisor. Higher age limits may apply for special events.

2.3 Tickets must be kept throughout your stay and presented upon request.

2.4 Day tickets are valid for a single entry during the current season. Dated tickets are only valid on the specified date.

2.5 Admission authorization expires upon leaving the park grounds. Re-entry is only possible with a valid hand stamp.

2.6 Our admission prices are all-inclusive and include the unlimited use of all attractions in operation, playgrounds, and all shows.

2.7 VAT is included in the admission price. Various discounts cannot be combined.

2.8 The sale of vouchers, tickets, or complimentary passes is not permitted on the park grounds or in the parking area.

2.9 Annual passes entitle the person registered on the card to enter the park at any time during regular opening hours. Passing on the annual pass to another person is fraud and will be reported to the authorities.

2.9.1 Annual passes exclude days when the park is fully booked or multi-day events where such a risk exists. In the latter cases, the provider is obliged to provide at least one reservation option for one day.

2.9.2 The annual pass is not valid for separate events that are not part of regular park operations—such as concerts on the park grounds, third-party events, private corporate parties, or similar occasions. These events are recognizable by the fact that they are generally not listed, or are clearly marked as an exception, within the regular park opening hours.

3. General Safety Regulations and Guest Inspections

3.1 In your own interest, the instructions of the staff and other persons authorized to exercise domiciliary rights, such as security services, must always be followed.

3.2 Guests are requested to behave considerately and respectfully toward others at all times. In the event of violations of the park rules, disturbances of order, improper behavior, impairment of others, violence, verbal outbursts of any kind, or willful damage to facilities, visitors may be removed from the grounds without compensation.

3.3 To preserve the park facilities for all guests, visitors must not leave the paths and squares. Entering marked stage and service areas is not permitted. Barriers, fences, and walls may not be climbed or scaled.

3.4 Appropriate upper body clothing and shoes are required. Closed footwear is mandatory for certain attractions.

3.5 Visitors wearing attire that could lead to them being mistaken for Hofis Erlebnispark staff or performers, as well as visitors with clothing, makeup, or tattoos that other guests—especially children—might find offensive, may be removed from the grounds without compensation. Masks and full face coverings are prohibited.

3.6 Eating and drinking are prohibited in the attractions and indoor shows.

3.7 Fire safety regulations on the park grounds must be strictly adhered to. Specifically, starting fires is prohibited.

3.8 Hofis Erlebnispark is smoke-free. Smoking—including e-cigarettes—is not permitted outside the marked smoking islands.

3.9 Grilling is not permitted on the entire park property. Bringing grilling or cooking equipment is also prohibited.

3.10 Intentional noise and the loud operation of music devices are prohibited. Speaker systems, horns, megaphones, or similar instruments may not be brought in or operated.

3.11 For the safety of all guests, carrying and using skateboards, inline skates, scooters, balance bikes, and similar motorized or non-motorized devices on the park grounds is not permitted.

3.12 The use or operation of drones, remote-controlled toys, or similar devices is not permitted. It is also forbidden to bring so-called "hacking gadgets" or similar devices suitable for unauthorized interception, spying, or manipulation of data.

3.13 Bulky and particularly large items, such as large suitcases, may not be brought in.

3.14 Any guest wishing to enter Hofis Erlebnispark voluntarily and explicitly agrees, in their own safety interest, to a possible inspection by the park's security service. These checks serve to determine whether individuals pose a danger to themselves or others due to prohibited or dangerous objects or due to the consumption of alcohol or intoxicants. This consent includes the search of clothing and carried containers.

3.15 Possessing or carrying weapons or potentially dangerous objects (e.g., pistols, knives, chains, brass knuckles, fireworks, glass bottles, laser pointers, etc.) is not permitted on the park grounds. Likewise, carrying, using, or possessing racist, xenophobic, anti-constitutional, discriminatory, or violence-glorifying objects, as well as corresponding behavior of any kind, is prohibited. The same applies to imitation weapons.

3.16 Bringing alcohol or intoxicants (including cannabis) is not permitted. Security is entitled to search the clothing and carried items of persons suspected of carrying prohibited items based on their behavior or other indications. Such items may be confiscated. Anyone who refuses consent to such a check or to surrendering prohibited items forfeits their right of entry or must leave the park immediately without compensation.

3.17 Persons under the influence of alcohol or intoxicants, those bringing prohibited items, or those violating the general safety regulations under Section 3 may be denied entry to the park or removed from the grounds without a claim for a refund or partial refund of the admission paid.

3.18 Any theft, or attempted theft, will be reported to the authorities.

3.19 Dogs—excluding dangerous breeds—are welcome but must be kept on a short leash and under constant supervision. Furthermore, the Dog Ordinance of the State of Bavaria applies in its current version. For hygiene reasons, it is a requirement for dog entry that owners carry a device for disposing of dog waste.

3.19.1 Dogs are not allowed in show performances, rides, playgrounds, or specially marked areas of the park.

3.19.2 Other animals may not be brought along.

4. Use of Attractions and Facilities

4.1 The operational facilities in the park (rides, shows, other attractions) are available to you within the framework of the respective rules of use (safety instructions) and designated purpose during their respective opening hours.

4.2 All safety regulations posted at the entrance to the facilities and the instructions of the staff must always be followed, and the safety devices of the respective facility must be used. Visitors are obliged to inform themselves about all warnings, safety regulations, and safety devices before use and to ensure their own physical condition is suitable. Use of the facilities is therefore at your own risk.

4.3 Hofis Erlebnispark is entitled, on objective grounds, to exclude individuals (e.g., due to height, physique, or physical/mental limitations) from using individual facilities to protect their health and safety.

4.4 The opening hours of individual facilities may differ from the park's general opening hours.

4.5 For safety reasons, carrying loose objects on rides is not permitted. Specifically, cameras, cell phones, keys, and other loose items that could fall on other guests must be set aside or securely stowed before the ride. Safety hazards such as scarves, loose clothing, long loose hair, and cloths that could become entangled in wheels or axles must be set aside or secured (e.g., with tight hairnets or balaclavas) so they no longer pose a danger.

4.6 Hofis Erlebnispark cannot check the tight fit or secure storage of such loose safety hazards. Hofis Erlebnispark assumes no liability for items set aside or taken along. For safety reasons, filming and photography are not allowed while using rides. GoPros and cell phone cameras are also prohibited during the ride, even when using chest straps, helmet cameras, or camera mounts of any kind.

4.7 Photography is prohibited in all attractions and shows. If you intentionally disregard the usage instructions, safety notes, or staff directions, you may be excluded from using the attraction without any claim for compensation. This also applies if you attempt to "push ahead" in a queue. You are liable for all damages caused by disregarding the user instructions and warnings, e.g., by carrying loose objects or through willful damage.

4.8 In the event of strong winds, obstructed visibility, snow, frost, thunderstorms, or extreme weather conditions, we are entitled to suspend the operation of individual facilities for the protection of visitors. Furthermore, attractions and facilities may be closed without notice for technical or organizational reasons or for TÜV inspections. In all such cases, as well as closure of the entire park due to force majeure (e.g., power/water interruption, storms) or for reasons for which the park is not intentionally or grossly negligently responsible, there is no claim for a refund or reduction of the admission price.

4.9 Use of playground equipment is at your own risk. All warnings and usage regulations must be adhered to.

5. Duty of Supervision

We advise all parents and supervisors of children and groups to carefully fulfill their duty of supervision, as we cannot release them from this obligation. Supervisors and parents are responsible for all damages caused by those under their supervision.

6. Liability

We are only liable for damages caused by intent or gross negligence on the part of our employees. This limitation of liability does not apply to risks to life and health. We are not liable for items brought along, handed over to employees, or left in the park.

7. Notification of Claim

All facilities in the park are carefully maintained and monitored. Should you nevertheless suffer damage through no fault of your own, please report the damage at the main entrance before leaving the park grounds. Please also report if there is reason to believe that a later damage might arise from an incident. A claim for damages is excluded if a possible and reasonable claim notification is only made after leaving the park grounds.

8. Advertising and Offering of Goods and Services; Commercial Recordings

Advertising on the grounds and in the parking areas, as well as the offering of goods and services and photo/film recordings for commercial use, are only permitted with prior written permission from the management. This also applies to conducting opinion polls and counts. Advertising and announcements for organizations, associations, or personal ideas by any means are prohibited and will be punished with a park ban, civil claims, and criminal charges for trespassing.

9. Photos and Videos

9.1 As a large-scale assembly and entertainment venue, Hofis Erlebnispark is video-monitored. All entrances are equipped with signs indicating video surveillance. The safety and protection of visitors, staff, and facilities are considered of particularly important interest. These purposes and interests also form the basis for data processing according to Art. 6 Para. 1 lit. f GDPR. Video surveillance takes place without sound. Recorded data is not assigned to a specific person but may include personal data in the form of recordings of natural persons. Special categories of persons, such as minors or individuals with disabilities, may also be subject to video recording.

9.2 All recordings are generally stored for a maximum of 72 hours. A longer storage period only occurs if necessary for the enforcement of legal claims or the prosecution of criminal offenses in specific cases. Data transfer to third parties only occurs if necessary for the investigation of crimes. Detailed information on your rights can be found in our privacy policy at www.hofis.com.

9.3 Film and photo recordings are made on the premises. The areas and attractions will be marked where possible. Please avoid these areas or speak to our staff. We reserve the right to produce, broadcast, or have broadcasted image and video recordings of you without separate compensation, to create records, and to broadcast or use them ourselves or through third parties (including commercially)—regardless of the transmission or storage technology, particularly in audiovisual, digital, printed, or other existing or future media and usage forms.

9.4 Private photo and film recordings are permitted under consideration of the applicable legal regulations, particularly the personal rights of third parties, provided that other guests are neither impaired nor disturbed. Recordings of any kind for commercial purposes require prior written consent from the management.

9.5 In Hofis Erlebnispark, photos and videos are created during the ride at selected attractions, which you can purchase as a souvenir in the exit area. By using these attractions, you agree to the free recording as well as the short-term storage and display on monitors. All affected areas are clearly marked at the entrance. Unpurchased images are automatically deleted at the end of the calendar day.

10. Domiciliary Rights and Final Provisions

10.1 Hofis Erlebnispark is entitled to refuse access or remove persons from the park grounds who violate the park and parking rules. There is no claim for a refund of the admission fee, even in part.

10.2 Should any provision of these property rules and other agreements reached be or become invalid, the validity of the remaining conditions shall not be affected.

10.3 By entering the park, you acknowledge the General Terms and Conditions (on www.hofis.com), the privacy policy (GDPR) of the park (on www.hofis.com), and the safety instructions at the attractions as binding. These provisions apply accordingly and must be adhered to by all visitors.

We wish you a lot of fun at Hofis Erlebnispark!

Dasing, March 27, 2026